Die Zukunft soll man nicht voraussehen,
sondern möglich machen.
(Antoine de Saint-Exupéry)
Liebe Verbandsmitglieder,
liebe Züchter, Führer und Freunde des Westfalenterriers,
die Jagd braucht gute Hunde!
Jeder, der waidmännisch jagen möchte, weiß um diese Tatsache.
Was den Westfalenterrier zum guten Jagdhund macht, das wissen wir alle auch zu genau.
Auch wissen wir alle, dass dies ohne eine wohldurchdachte konsolidierende Entwicklung in der Westfalenterrierzucht nicht möglich ist: eine Entwicklung, die hin zu dem in der Satzung manifestierten Standard in Wesen, Leistung und äußerem Erscheinungsbild führt.
Unter diesem angekündigten Schwerpunktthema wird die diesjährige Verbandsschrift in Kürze bei Ihnen zuhause eintreffen.
Sie als Verbandsmitglieder haben durch Ihre Beiträge die Verbandsschrift gestaltet. Ich spreche Ihnen allen im Namen des geschäftsführenden Vorstands meinen Dank dafür aus.
Im Jahr 2018 mögen Sie Gesundheit, Zufriedenheit und viele schöne Momente begleiten, auch auf der Jagd und mit Ihren Westfalenterriern.
Mit vielen Grüßen und guten Wünschen
Carmen Rüter, 1. Vorsitzende im VZFWT e.V.
Meldung vom: 31.12.2017
Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin,
dass wir auf unserer Suche
nach dem Großen und Außerordentlichen
auf das Unscheinbare und Kleine hingewiesen werden.
(Verfasser unbekannt)
Liebe Züchter, Führer und Freunde des Westfalenterriers,
im Namen des geschäftsführenden Vorstands wünsche ich Ihnen allen für die Weihnachtszeit nur das Beste.
Ich hoffe, dass Sie die Behaglichkeit und Ruhe des Festes im Kreise der Familie zusammen mit Ihrem Westfalenterrier genießen können.
Rutschen Sie gut ins neue Jahr!
In 2018 möge es für Sie alle und für unseren Verband erfolgreich weitergehen.
Herzliche Westfalenterriergrüße
Carmen Rüter, 1. Vorsitzende im VZFWT e.V.
Meldung vom: 22.12.2017
20. Oktober 2017
Liebe Züchterinnen und Züchter des Westfalenterriers.,
liebe Mitglieder im VZFWT e.V.,
vor gar nicht allzu langer Zeit habe ich Sie in einem persönlichen Anschreiben darum gebeten, uns bei der Erstellung der Verbandsschrift 2017 zu unterstützen.
Der VZFWT e.V. ist ein Rassehundezuchtverband und von daher sind alle Verbandsmitglieder immer wieder aufs Neue interessiert, etwas über die Zuchtentwicklung im VZFWT e.V. zu erfahren.
Übersenden Sie uns doch bitte für eine Veröffentlichung in der Verbandsschrift "Der Westfalenterrier 2017" ein/mehrere Foto/s bzw. einen kurzen Bericht über den ersten Wurf Ihrer Zuchtstätte. So haben Sie die Gelegenheit, Ihre Zuchtstätte vorzustellen und leisten einen wichtigen Beitrag für die Aufstellung der chronologischen Zuchtentwicklung unserer Rasse,
Das ist nach mehr als 45 Jahren Westfalenterrierzucht bestimmt einen spannende Angelegenheit.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Einsendungen
an carmen-rueter@t-online.de / Carmen Rüter, 46286 Dorsten, Zum Ostendorfer Kamp 57, oder
an edith@edm-media.de, / Edith Möller, 42929 Wermelskirchen, Höhe 4.
Mit herzlichen Westfalenterriergrüßen
Carmen Rüter, 1. Vorsitzende im VZFWT e.V.
Meldung vom: 20.10.2017
Wer „A“ sagt, erhält häufig „B“ und „C“ hinzu!
Ein Versuch für mehr Transparenz
von Edith Möller, Journalistin - edm Media
Der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) ist u.a. außerordentliches Mitglied im
Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH).
Der VDH wiederum ist Mitglied der Fédération Cynologique Internationale (internationaler kynologischer Dachverband) – kurz FCI genannt.
Alle 3 Verbände haben jeweils eigene Regelwerke – alle zum Wohl des Hundes. Dazu verfassen sie ihre jeweils eigenen Satzungen und Ordnungen, legen verbindliche Rahmenbedingungen fest, stellen Richtlinien auf und treffen Vereinbarungen – oder welche Bezeichnungen die zahlreichen Verbindlichkeiten sonst noch tragen.
Die Verbände betonen zu Beginn solcher Schriften meist ihre Eigenständigkeit. Dann verschachteln und verschränken sie sich in- und miteinander für den Fall, dass eine Zusammenarbeit Vorteile verspricht oder überlebensnotwendig scheint: Ein JEDER akzeptiert und anerkennt das jeweilige Regelungswerk des ANDERN. Mal das gesamte Werk, mal nur Schwerpunkte, mal die Vereinbarungen.
So hat sich beispielsweise der JGHV verpflichtet, neue Mitglieder als Rassehunde-Zuchtverein zunächst nur vorläufig anzunehmen und zwar nur unter auflösenden Bedingungen. Die da lauten: Wenn der Rassehunde-Zuchtverein (z.B. der VFZWT e.V.) nicht innerhalb von 3 Monaten eine VDH-Mitgliedschaft beantragt hat, dann muss er auch wieder aus dem JGHV raus! (Vereinbarung zwischen JGHV und VDH, Punkt 12 und 13)
In der Aufnahmeordnung des JGHV liest sich das weniger deutlich: „. . . Das Präsidium kann dem Bewerber Auflagen erteilen und zur Erfüllung sowie Erledigung Fristen setzen. Werden die Fristen der Bewerber nicht eingehalten, kann das Präsidium eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass nach fruchtlosem Ablauf der Aufnahmeantrag als zurückgezogen gilt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gilt der Aufnahmeantrag als zurückgezogen.“
Quelle: http://www.jghv.de/images/Dokumente/Aufnahmeordnung-05.pdf ((5) Prüfungsverfahren Mitglieds – Aufnahmeverfahren).
Ist mit „Auflagen erteilen“ die verpflichtende Mitgliedschaft im VDH gemeint? Würde Sinn machen, da im Weiteren von Fristen die Rede ist, die es einzuhalten gilt. Wenn diese Auflagen und Fristen nicht umgesetzt und erfüllt werden, gilt der Antrag als zurückgezogen. Was sich in der Praxis sicher wie ein Rauswurf anfühlen wird.
Warum bestimmt der JGHV das so? Weil sich der VDH der FCI gegenüber so verpflichtet hat! Das steht unter Punkt 12 der Kooperationsvereinbarungen zwischen JGHV und VDH: „Um die Verpflichtungen des VDH gegenüber der FCI einhalten zu können, wird der JGHV Rassehunde-Zuchtvereine als vorläufige Mitglieder nur unter der auflösenden Bedingung annehmen, dass diese binnen einer Frist von drei Monaten nachweisen, dass sie mindestens die vorläufige Mitgliedschaft im VDH beantragt haben oder aber bereits vorläufiges Mitglied im VDH sind. . . . „
Und welche Pflichten des VDH gegenüber der FCI sind das? Der VDH ist Mitglied der FCI und hat sich dem Regelungswerk der FCI unterworfen. Maßgebliche FCI Ordnungs- und Regelungswerke sind daher auch Bestandteile der VDH-Satzung:
1.13 Internationale Verbandsmitgliedschaft
a. Der VDH ist Mitglied des internationalen Verbandes Fédération Cynologique Internationale, FCI, mit Sitz in Thuin. Aufgrund dieser Mitgliedschaft ist der VDH dem Regelungswerk der FCI unterworfen.“
b. Der VDH erklärt die folgenden Ordnungs- und Regelungswerke der FCI zum Bestandteil seiner Satzung:
. . . Die Abänderung dieser internationalen Ordnungs- und Regelungswerke erfordert die Übernahme, sofern nicht gegen nationales Recht verstoßen wird, durch eine entsprechende Änderung der Satzung des VDH durch Beschluss der Mitgliederversammlung.“
Quelle. http://www.vdh.de/fileadmin/media/ueber/downloads/satzung/Satzung.pdf
Auch die folgende Hauptaufgabe, die sich der VDH in seiner Satzung gegeben hat, zeigt die enge Verflechtung mit der FCI: §3/1.2: „Hunderassen im Sinne dieser Satzung sind nur solche, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist, sowie die vom VDH als „nationale Rasse“ anerkannten Rassen.“
Und hier schließt sich der Kreis, denn auch der JGHV verlangt von seinen Mitgliedern:
„Die Satzung des Bewerbers muss die betreute Jagdhunderasse bezeichnen, deren Standard von der FCI anerkannt sein muss. . . . „ Quelle: Satzung des JGHV - 2016, §4,(2),1.
Fazit:
Als Bodenpersonal in diesem weltweiten Verbands-Konstrukt muss der Hunde-Zuchtverein alle Vorschriften aller 3 Verbände befolgen und in die Tat umsetzen.
Dazu ein Statement vom Bundeszuchtwart im VZFWT e.V, Manfred Rüter:
„Wollen wir uns wirklich all diesen Verbindlichkeiten unterwerfen?
Können wir überhaupt beurteilen, auf was wir uns da einlassen?
Oder sind diese Verbands-Konstrukte mittlerweile so kompliziert gestaltet, dass der Einzelne sich darin verlaufen muss?
Wenn ja, dann ist Eigenverantwortung nicht mehr möglich und selbständige Zuchtlenkung ein leeres Aushängeschild.
Eins jedenfalls steht für mich fest:
Verantwortliche Verbands-Entscheidungen können im VZFWT e.V. nur gefasst werden, wenn wir uns bis ins kleinste Detail mit allen Regelwerken der drei Verbände auseinandergesetzt haben und sie für den VZFWT e.V. als sinnvoll erachten können. Denn für die Zukunft wären alle Regeln dann in unserem Zuchtverband verpflichtend. Ich schlage vor, dass wir diese Aufklärungs-Arbeit denjenigen in unserem Verband übertragen, die für eine Mitgliedschaft im JGHV und damit im VDH sowie der FCI eintreten..“
Es folgt die Auflistung der Regelwerke von JGHV, VDH und FCI (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Jagdgebrauchshundverband e.V. – JGHV
Satzung
Ordnungen
Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. – VHD
VDH Satzung
- http://www.vdh.de/fileadmin/media/ueber/downloads/satzung/Satzung.pdf
VDH Ordnungen und Durchführungsbestimmungen
Ausstellungen
Fédération Cynologique Internationale – F.C.I.
Statuten der FCI
http://www.fci.be/de/Statuten-der-FCI-39.html
Geschäftsordnung der FCI
Anhang 1: Bestimmungen der FCI für die internationale (vorläufige & endgültige) Anerkennung einer neuen Rasse
Anhang 1a) GESUNDHEITSZUSTAND für die internationale vorläufige und endgültige Anerkennung einer neuen Rasse durch die FCI
Anhang 1b) Bewertung von VERHALTEN/CHARAKTER (WESEN) und VERWENDUNG für die internationale vorläufige und endgültige Anerkennung einer neuen Rasse durch die FCI
Anlage 2: FCI-Modellstandard
http://www.fci.be/de/Geschaftsordnung-der-FCI-40.html
Internationales Zuchtreglement der FCI
http://www.fci.be/de/Zucht-42.html
Ausstellungsreglement der FCI
http://www.fci.be/de/Ausstellungen-43.html
Reglement für Ausstellungs-Richter der FCI
http://www.fci.be/de/Ausstellungsrichter-44.html
Internationale Bauprüfung am Fuchs für Erdhunde
http://www.fci.be/de/Erdhunde-61.html
Reglement für das internationale Championat der FCI
http://www.fci.be/de/Internationales-Championat-der-FCI-41.html
Meldung vom: 21.04.2017
Die 1. Vorsitzende des VZFWT e.V. ist nicht nur Amtsinhaberin, sondern auch einfaches Verbandsmitglied. Ich habe Carmen Rüter um eine persönliche Meinung zum Thema „JGHV-Mitgliedschaft“ gebeten.
Hier die Antwort, notiert von Edith Möller
„Aus fast fünf Jahrzehnten Gestaltung der Rasse Westfalenterrier durfte ich eine essentielle Erkenntnis gewinnen:
Um die Zucht der Westfalenterrier immer wieder optimieren zu können, müssen Entscheidungsfreiheit und züchterische Gestaltungsmöglichkeit bestehen und bestehen bleiben. Ich befürchte, wir geben unsere bisher weise genutzten züchterischen Freiheiten auf, wenn wir uns den vielen Dogmen der deutschen und damit internationalen Verbände anschließen, zu denen der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) ‚JA’ gesagt hat.
Ich hätte kein Problem mit dem JGHV alleine! Ich anerkenne ganz gewiss die Bemühungen des Jagdgebrauchshundeverbandes e.V. um das Jagdhundewesen in Deutschland. Aber was alles in seinem Schlepptau mit daherkommt, kann ich – ehrlich gesagt – nicht wirklich überblicken. Selbst Juristen mit Schwerpunkt Vereinsrecht, die mein Mann und ich kontaktiert haben, tun sich schwer, konkrete Aussagen zu treffen.
Meine Lebenserfahrung rät mir, von „Reisen“ Abstand zu nehmen, deren Richtung ich letztendlich nicht mehr selber bestimmen kann. Auch dann, wenn im Vorfeld großartige Versprechungen formuliert wurden. Dazu nur eines von vielen Beispielen aus den Regelwerken der Verbände: In der JGHV-Satzung wird versprochen:
„Die Selbstständigkeit der Zuchtvereine und Zuchtverbände in Zuchtfragen bleibt durch die Mitgliedschaft im JGHV unberührt . . .“
dann folgt sogleich das Gegenteil von Selbständigkeit :
“ . . . jedoch sind alle Vereine und Verbände an die Beschlüsse des Verbandstages gebunden.“ (§ 3 (2)) / Quelle: http://www.jghv.de/images/Dokumente/Satzung_2016-1.pdf
Wer will schon voraussagen, was auf dem JGHV-Verbandstag im kommenden Jahr einmal beschlossen wird? Ein Blanko-Check für die Zukunft, also?“
„Wer die Freiheit aufgibt,
um Sicherheit zu gewinnen,
der wird am Ende Beides verlieren.“
Benjamin Franklin
Meldung von Landesverband: Nordrhein - Westfalen
Meldung vom: 21.04.2017
An alle Mitglieder im VZFWT e.V.
1. September 2017
Liebe Mitglieder im VZFWT e.V.,
es sind nun einige Monate ins Land gegangen, in denen Sie von mir nichts gelesen und gehört haben.
Der geschäftsführende Vorstand des VZFWT e.V. musste sich intensiv mit den Anträgen, die eine außerordentliche Hauptversammlung forderten, sowohl formal als auch inhaltlich befassen.
Diese Anträge wurden gestellt von fünf Landesgruppenleitern unseres Verbandes. Thema dieser außerordentlichen Hauptversammlung sollte eine Beschlussfassung über einen Antrag beim VDH e.V. sein, „die Westfalenterrier als nationale Rasse anerkennen zu lassen…“.
Im Vorfeld hatte ich Ihnen als Mitgliedern im VZFWT e.V. mit der Broschüre „Aufnahmeordnung des VDH e.V.“ Informationen zukommen lassen. Daraus wird ersichtlich, dass nach Wertung aller tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten durch eine Mitgliedschaft im VDH e. V. es zu umwälzenden Veränderungen unserer Verbandsstruktur und gleichermaßen zu einer weitgehenden Einschränkung unserer bisherigen eigenverantwortlichen Entscheidungsbefugnis in der Westfalenterrierzucht kommen wird.
Lesen Sie dazu, zu den Anträgen bzw. zum Vorstandsbeschluss nach dem LOGIN
mehr auf der internen Seite.
Mit herzlichem Westfalenterriergruß
Carmen Rüter 1. Vorsitzende im VZFWT e.V.
Meldung vom: 01.09.2017
Interview mit Bundeszuchtwart Manfred Rüter zu den Themen von Edith Möller, Journalistin - edm-media
VZFWT e.V.-Mitgliedschaft im JGHV e.V. und „anerkannte Jagdhunderassen“
EM Warum hat der VZFWT e.V. bislang nicht die Mitgliedschaft im Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) beantragt?
MR Weil eine Mitgliedschaft im JGHV auch die Mitgliedschaft im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) erfordert. Und Hunderassen im Sinne der VDH-Satzung sind nur solche, deren Standard bei der Fédération Cynologique Internationale (FCI) hinterlegt ist. Und schon wäre mit der FCI ein 3. Verband mit im Boot.
Außerdem: Als wir vor 45 Jahren mit der Zucht der Westfalenterrier begannen, wollte man uns im JGHV nicht als neues Mitglied haben. Das ist gewiss lange her und der Westfalenterrier wurde dann ja auch ohne JGHV ein Erfolgsmodell. Heute sind unsere Hunde geschätzt bei Jagdhundeführern, weil sie effektiv und kontrolliert arbeiten. Warum soll jetzt etwas geändert werden, was augenscheinlich wunderbar funktioniert?
EM Weil dann die Westfalenterrier zu den anerkannten Jagdhunderassen zählen würden?
MR Was heißt denn „anerkannt“? Und von wem anerkannt? Wer bestimmt denn, was ein Jagdhund ist? Die Westfalenterrier sind in der Praxis hervorragende Jagdhunde, jeder der anderes behauptet, hat keine Ahnung. Sind unsere Hunde deshalb vom JGHV anerkannt? Nein! Oder vom VDH? Nein! Oder von der FCI? Nein!
EM Der Gesetzgeber verlangt brauchbare Jagdhunde bei der Jagdausübung. Die so genannte „Brauchbarkeitsprüfung“ hat sich etabliert als Nachweis für die Brauchbarkeit . . .
MR Ja, und auch zahlreiche Westfalenterrier haben bundesweit diese Prüfung bislang mit Bravour gemeistert.
EM In einer Broschüre der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) wird behauptet, dass der Westfalenterrier nicht zu Brauchbarkeitsprüfungen zugelassen werden darf, weil er nicht zu den anerkannten Jagdhunderassen zählt. Stimmt das?
MR Nein! Ich glaube, dass sich die angesprochene Landesjägerschaft e.V. mit dieser Behauptung etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Denn: Auch das zuständige niedersächsische Ministerium verlangt in seinem Gesetzestext keineswegs „anerkannte Jagdhunde-Rassen“, die brauchbar sein müssen. Verlangt werden in Niedersachsen lediglich und sinnvoller Weise „brauchbare Jagdhunde“. Das kann doch auch ein DD-DK-Mix sein, dessen Anlagen sich früh als herausragend zeigen. Soll dieser Hund nicht für die Jagd eingesetzt werden dürfen? Welche Verschwendung! Im Übrigen sind die besten Jagdhund-Rassen genau auf diese Art und Weise entstanden: Typ durch Leistung nennt man das – glaube ich – bei Deutsch Drahthaar.
EM Woher kommt dann plötzlich das Wörtchen „anerkannt“ ins Spiel?
MR Gute Frage! Vom Gesetzgeber jedenfalls nicht in diesem Zusammenhang. In Niedersachsen zum Beispiel hat das gesetzgebende Ministerium Folgendes bestimmt (§ 4 NJagdG (1): „Den Jagdausübungsberechtigten muss ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.“ Auch in den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen steht nichts von „anerkannten Jagdhunderassen“.
EM Was sind denn nun „anerkannte Jagdhunderassen“ und wer bestimmt, welche dazugehören?
MR Im eben erwähnten Beispiel betritt der Begriff erstmals die Bühne, nachdem der niedersächsische Gesetzgeber über die Obere Jagdbehörde die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. mit der Durchführung der so genannten "Brauchbarkeitsprüfung" beauftragt hat und dafür Richtlinien genehmigt bzw anerkannt hat.
EM Steht in diesen Richtlinien, welche Hunde an "Brauchbarkeitsprüfungen" in Niedersachsen teilnehmen dürfen?
MR Ja. Ganz eindeutig. In diesen Verbands-Richtlinien steht über die Zulassung zur Brauchbarkeitsprüfung: "2.4.1 (1) Es werden nur Hunde geprüft, die dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannten Rasse entsprechen.. ." Öffenlich in ihrer Broschüre macht die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. aus dieser sehr eindeutigen Formulierung die mißverständliche Verkürzung ". . .Nur Hunde der vom JGHV anerkannten Rassen werden zur Prüfung des Verbandes und zuBrauchbarkeitsprüfungen zugelassen. . . ." Eine völlig andere Aussage als die tatsächlich verordnete! Denn in der Richtlinie, steht -- und nur das haben sowohl Gesetzgeber als auch Obere Jagdbehörde bestimmt: Hunde, die dem Phänotyp . . . entsprechen. Dort ist nicht bestimmt, dass die Hunde zu einer Rasse gehören müssen, deren Zuchtverband Mitglied im JGHV ist. Und der Westfalenterrier entspricht ganz zweifellos dem Phänotyp eines Jagdhundes.
EM Also bestimmt die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., was anerkannte Jagdhunde sind und welche nicht dazugehören?
MR In diesem Beispiel, ja.! Und gleichzeitig hat sie dem JGHV e.V. eine Ausweitung seines Verbandszweckes gegeben, der so bislang nicht bestand. Denn – meines Wissens nach – hat der JGHV e.V. bislang nie öffentlich beansprucht, für ganz Deutschland bestimmen zu dürfen, was anerkannte Jagdhunderassen sind.
EM Beide Organisationen – sowohl die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. als auch der Jagdgebrauchshundverband e.V. – sind „eingetragene Vereine“ und keineswegs der Gesetzgeber selber oder gar die Regierung . . .
MR Stimmt. Daher können Westfalenterrier auch „Brauchbarkeitsprüfungen“ in Niedersachsen ablegen. Denn: Auch die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat sich am Gesetzestext auszurichten.
Die staatliche Behörde hat der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. zwar die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung in Niedersachsen übertragen, nicht aber erlaubt, dem Landesjagd-Gesetz Ergänzungen hinzuzufügen, geschweige denn ihre „hauseigene-LJN-Gesamtrichtlinie-für-Jagdhunde“ sozusagen durch die Hintertür ins Landesjagd-Gesetz einfließen zu lassen oder gar als Gesetzestext „erscheinen“ zu lassen. Und das aus gutem Grund.
EM Welchem?
MR Wenn die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. bestimmen kann, was bundesweit anerkannte Jagdhunderassen sind, indem sie auf den JGHV e.V. verweist, dann ist es um die Selbständigkeit der Jagdhundezuchtvereine nicht mehr gut bestellt! An willkürlichen Strukturen bin ich nicht interessiert.
Meldung von Landesverband: Nordrhein - Westfalen
Meldung vom: 21.04.2017
Im Zuge des Nachdrucks unserer Zwingerurkunden sind diese Urkunden modernisiert und neu gestaltet worden.
Wir möchten Ihnen anbieten, gegen eine einmalige Zahlung von 12,00 Euro eine neue Urkunde Ihres Zwingers zu erwerben.
Bitte teilen Sie bis zum 1. April 2017 im Zuchtbuchamt mit, ob wir Ihnen eine neue Zwingerurkunde ausstellen und zusenden sollen.
Meldung vom: 16.03.2017
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