Ist die Zwingerhaltung von Hunden noch erlaubt?
Es bleibt erlaubt, einen Hund im Zwinger zu halten, dabei muss die Bodenoberfläche aber bestimmte Mindestgrößen haben, und zwar bei Hunden bis zu einer Widerristhöhe von 50 Zentimetern sechs Quadratmeter. Der Zwinger muss mit einer Schutzhütte ausgestattet sein oder mit einem Liegeplatz, der ausreichend vor Luftzug und Kälte schützt. Die Schutzhütte muss gewährleisten, dass sich der Hund darin ausgestreckt hinlegen kann. Auch außerhalb muss der Hund ein Liegeplatz zur Verfügung haben, auf dem er sich in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann.
Ist der Hundetransport geregelt?
Hundetransporte dürfen bei Hitze nicht länger als vier Stunden dauern. Hundewelpen, die jünger als acht Wochen sind, dürfen nur in Begleitung ihres Muttertiers mehr als 100 Kilometer weit transportiert werden. Hundetransporte innerhalb Deutschlands müssen bei einer Außentemperatur von mehr als 30ºC generell innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.
Ist es erlaubt, einen Hund anzubinden?
Hunde dürfen erst ab 2023 grundsätzlich nicht in Anbinde-Haltung, also beispielsweise angekettet auf dem Hof, leben. Bis dahin gelten Ausnahmen für Arbeitshunde, wenn eine Betreuungsperson vor Ort ist, die Anbindung mindestens drei Meter lang ist und sich der Hund nicht daran verletzen kann.
Ist die Verwendung von Stachelhalsbändern und ähnliche Halsungen geregelt?
Wissenschaftliche Studien stufen Strafreize als tierschutzwidrig ein, weshalb die neue Tierschutz-Hundeverordnung ab Januar 2022 die Benutzung von Stachelhalsbändern oder anderen Mitteln, die für den Hund schmerzhaft sind, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden verbietet.
Darf ein Hund alleine gehalten werden?
Prinzipiell ist es weiterhin erlaubt, Hunde alleine zu halten. In dem Fall legt die Tierschutz-Hundeverordnung jedoch fest, dass dem Hund regelmäßiger Kontakt zu anderen Hunden nachweislich ermöglicht wird. Diese Festlegung gilt nicht, wenn der Gesundheitszustand des Hundes das nicht zulässt oder wenn eine generelle Unverträglichkeit mit anderen Hunden besteht.
Gibt es neue Regeln für die Hundezucht?
Hunde mit Qualzuchtmerkmalen wie kurze Nasen, Glubschaugen oder Hautfalten dürfen künftig nicht mehr auf Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen gezeigt werden. Die Politik will den Züchtern Anreize für derartige Züchtungen nehmen. Bis der Welpe 20 Wochen alt ist, muss sich die Betreuungsperson täglich mindestens vier Stunden mit dem Tier beschäftigen. Züchter, beziehungsweise Betreuungspersonen in der gewerbsmäßigen Zucht, dürfen nicht mehr als drei Würfe gleichzeitig betreuen.
Westfalenterriergruß von Carmen Rüter
1. Vors. im VZFWT e.V.